Frankreich: Senat setzt ausgesetzte Rentenreform wieder ein
Matthias Paykowski, Karlsruhe
Der wieder eingesetzte Premier Lecornu ist noch im Amt und die französische Nationalversammlung hat sich in den letzten Wochen damit beschäftigt, einen Haushalt für 2026 auf den Weg zu bringen. Der französische Haushalt besteht aus zwei getrennt zu verhandelnden Teilen, dem Finanzhaushalt PLF und dem Haushalt zur Finanzierung der Sozialversicherung (PLFSS). Bestandteil des PLFSS ist das Rentengesetz. Um nicht gleich durch ein Misstrauensvotum wieder aus dem Amt gejagt zu werden, hatte Premier Lecornu der Sozialistischen Partei PS ein Aussetzen der Rentenreform von 2023 angeboten. Dafür fand ein entsprechender Antrag eine Mehrheit – (Auszüge aus der Stellungnahme der Gewerkschaft CFDT zur Aussetzung der Rentenreform siehe unten). Der Gesetzentwurf PLFSS wurde am 12. November an den Senat übergeben. Der Entwurf zum Finanzhaushalt folgte am 22. November.
Am 26.11. haben die Senatoren mit 196 Ja-Stimmen und 119 Nein-Stimmen den Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung verabschiedet, aber mit weitreichenden Änderungen. Die Mehrheit im Senat aus Rechten und Zentrum strich einen Großteil der von der Nationalversammlung beschlossenen Änderungen. Auch die von der Nationalversammlung am 12.11. mit Mehrheit ausgesetzte Rentenreform wurde wieder in Kraft gesetzt.
Weiter wurden Einkommensschwellen für bestimmte Ersatzeinkommen – Invaliditätsrenten, Arbeitslosenunterstützung – erneut eingefroren, ebenso für Renten und Sozialhilfeleitungen im Jahr 2026. Die Erhöhung der allgemeinen Sozialabgabe (CSG) auf Kapitaleinkünfte wurde zurückgenommen und die Sonderabgabe für Zusatzkrankenversicherungen in Höhe von 2,05 % wieder eingeführt. Eine weitere Maßnahme sieht eine Erhöhung der jährlichen Arbeitszeit von 1607 auf 1619 Stunden vor, durchschnittlich um eine Stunde pro Monat. Insgesamt sollen diese Maßnahmen das Defizit der Sozialversicherung auf 17,6 Milliarden Euro senken.
Im paritätischen Ausschuss, dem sieben Senatoren und sieben Abgeordnete der Nationalversammlung angehören, konnte keine Einigung über den Text erzielt werden. Er geht jetzt in zweiter Lesung in die Nationalversammlung. Da Lecornu die Anwendung von Artikel 49.3 ausgeschlossen hat, bleibt es weiter offen, ob es noch in diesem Jahr zu einem Haushalt für 2026 kommen wird.
Quellen: Le Figaro, Le Monde
Erstmals RN-Vorlage mit Mehrheit in der Nationalversammlung angenommen
Le Figaro, 30.10.2025: „185 Abgeordnete stimmten für, 184 gegen und fünf enthielten sich bei diesem Resolutionsentwurf, der darauf abzielt, das französisch-algerische Abkommen von 1968 zu ‚kündigen‘. Dieses Abkommen enthält für Algerier spezifische Klauseln in Bezug auf Einwanderung und Aufenthalt in Frankreich. Auch wenn es sich um einen nicht bindenden Text handelt, ist die Tragweite dieser Abstimmung von hoher symbolischer Bedeutung.“
Der RN war dran mit der „parlamentarischen Nische“: ausschließlich Gesetzesvorschläge der Partei stehen zur Debatte. Le Figaro: „Insgesamt werden Marine Le Pen und ihre Truppen sieben Texte vorlegen, darunter den Gesetzentwurf ‚über die Kostenfreiheit von Parkplätzen an öffentlichen Krankenhäusern‘, den Entwurf ‚zur systematischen Information der Verbraucher über die Herkunft von Lebensmitteln durch Kennzeichnung‘ und einen Text ‚über mehrere Maßnahmen zur Begrenzung ungerechtfertigter Bankgebühren‘. Die nationalistischen Abgeordneten haben auch einen vom Senat angenommenen Gesetzesvorschlag aufgegriffen, der darauf abzielt, ‚die Schule der Republik und die dort tätigen Mitarbeiter zu schützen‘.“
Mit der Forderung, das französisch-algerische Abkommen vom 1968 aufzukündigen, legt der RN eine Forderung der Republicains LR wieder auf und findet erstmals eine Mehrheit. Le Pen bezeichnete den Tag als „historisch“. Das ist er, auch wenn etwa 200 Deputierte bei der Abstimmung nicht anwesend sind.
CFDT zur Aussetzung der Rentenreform
Das Mindestrentenalter bleibt somit bis zum 1. Januar 2028 bei 62 Jahren und neun Monaten. Das Gleiche gilt für die Mindestanzahl an Quartalen, die einen Anspruch auf eine Rente ohne Kürzung begründen: Sie bleibt bis zum 1. Januar 2028 bei 170. Danach wird die Anhebung des Alters und der Quartale* im ursprünglich vorgesehenen Rhythmus, d. h. drei Monate pro Jahr, fortgesetzt, bis 64 Jahre und 172 Quartale erreicht sind.
Konkret ist die erste Generation, die von dieser Aussetzung profitiert, die 1964 Geborenen; sie können mit 62 Jahren und 9 Monaten (statt 63 Jahren) und 170 Quartalen (statt 171) in Rente gehen. (…) Für Personen, die nach dem 31. März 1965 geboren sind, gilt wieder die ursprüngliche Reform, d.h. das gesetzliche Rentenalter wird erneut um drei Monate pro Jahr angehoben. Auch die Beitragsdauer erhöht sich um ein Quartal pro Jahr. (…) Für Personen, die 1969 und später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 64 Jahren. Insgesamt sind fünf Generationen (1964, 1965, 1966, 1967 und 1968) betroffen, sodass die Regierung die Zahl der Begünstigten auf 3,5 Millionen schätzt, was Kosten in Höhe von 400 Millionen Euro im Jahr 2026 und 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 verursacht.
Die Aussetzung der Reform betrifft auch lange Berufslaufbahnen, was ursprünglich nicht unbedingt vorgesehen war. Die Logik ist dieselbe. Die Zähler (Alter und Quartale) werden bis zum 1. Januar 2028 eingefroren. Generationen, die die Kriterien für „lange Berufslaufbahnen“ erfüllen und zwischen 1964 und dem ersten Quartal 1965 geboren sind, können mit 60 Jahren und drei Monaten und 170 Quartalen (statt 60 Jahren und sechs Monaten und 171 Quartalen) in Rente gehen. Nach dem 1. Januar 2028 wird die Verschiebung wieder aufgehoben.
Neben der Aussetzung der Reform haben die Abgeordneten Maßnahmen (die größtenteils aus dem „Rentenkonklave“ stammen) zugunsten von Frauen mit Kindern verabschiedet. Wenn der PLFSS verabschiedet wird, wird die Rente von Frauen, die ein Kind bekommen haben, auf der Grundlage der 24 besten Jahre (statt 25)** berechnet, und für diejenigen, die zwei oder mehr Kinder bekommen haben, auf der Grundlage der 23 besten Jahre. … Ein weiterer wichtiger Fortschritt: Zwei Quartale, die aufgrund von Mutterschaft, Erziehung, Adoption und Elternzeit erworben wurden, können für lange Berufslaufbahnen angerechnet werden, was heute nicht der Fall ist. Die Zahl der Frauen, die Anspruch auf die Regelung für „lange Berufslaufbahnen“ haben, könnte dann deutlich steigen.
* Die französische Rentenberechnung zählt in Trimestern – deutsch = Quartal übersetzt. Pro Jahr müssen für die Rentenanwartschaft mindestens drei Trimester erreicht werden für eine volle Rente.
** Die Rente wird im Unterschied zur deutschen Rentenformel nicht über alle Arbeitsjahre berechnet, sondern über einen Durchschnitt der Jahre mit den besten Einkommen.
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