Politische Berichte Nr.06/2025 (PDF)14d
Aus Kommunen und Ländern

* 14d-mannheim-hamburg-mieten-schuster-trueper-sudmann-2.html * 18-kommunale-initiativen-wohnen-d-jaeckel-2.html

Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen, redaktionelle Vorbemerkung. Die Linke hat Anfang Oktober in Berlin einen großen Auftaktkongress zur neuen Mietenkampagne abgehalten.

Dazu gibt es einen kurzen Bericht von Heike Sudmann, Abgeordnete der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

In Mannheim wehrt sich Die Linke gegen die geplante Abschaffung der Mietpreisbremse. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Stadt aus ihrem Geltungsbereich herausfallen – obwohl die Mietpreisbremse dort vier Jahre lang gegolten und erste positive Wirkungen gezeigt hat. Dazu ein – hier aus Platzgründen gekürzter – Artikel aus dem Kommunalinfo Mannheim 20/2025.

.01 Mannheim darf nicht aus der Mietpreisbremse herausfallen!
.02 Hamburg: Noch mehr Schwung! – Die Mietenpolitik der Linken kommt voran

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Mannheim darf nicht aus der Mietpreisbremse herausfallen!

Oberbürgermeister Specht (CDU) muss sich im Interesse der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger gegen die Landesregierung wehren!

Roland Schuster und Thomas Trüper, (Kommunalinfo Mannheim 20/2025)

Das Land Baden-Württemberg will die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern. Aber: Ab dem 1. Januar 2026 soll Mannheim aus dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse herausfallen, nachdem die Mietpreisbremse in Mannheim für vier Jahre gegolten hat.

In 130 Gemeinden, aktuell sind es 89, soll die Mietpreisbremse gelten, da dort im Gegensatz zu Mannheim ein „angespannter Wohnungsmarkt“ herrsche. 84 Städte und Gemeinden werden neu in die Mietpreisbremse aufgenommen, 46 Städte und Gemeinden bleiben in der Gebietskulisse und 43 Städte und Gemeinden fallen heraus. Dazu gehören auch einige größere Städte wie Mannheim und Konstanz. Unter dem Strich fallen auf die Bevölkerungsanzahl heruntergebrochen weniger Menschen in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse. Waren es vorher 36%, so sollen es zukünftig nur noch 33% sein.

Der Mieterverein Stuttgart ist empört:

„Wenn in den Städten Leinfelden-Echterdingen, Ditzingen, Bietigheim-Bissingen, Remseck, Weinstadt, Wendlingen, Winnenden und Waiblingen zum 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse aufgehoben wird, werden die Angebotsmieten dort ungebremst steigen.“

Damit steige auch der Druck auf den Wohnungsmarkt in Stuttgart.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg hält vor: „Wenn gemäß dem neuen Gutachten nun Städte wie Konstanz, Mannheim und viele Gemeinden im Umland der Ballungszentren, wie beispielsweise um Freiburg, herausfallen, so verkennt das Gutachten der Landesregierung die reale Situation am Wohnungsmarkt und ist grundsätzlich in Frage zu stellen. Nichts verdeutlicht dies mehr als ein tagesaktueller Blick auf die überhöhten Angebotsmieten in einschlägigen Wohnungsportalen.“

Deutscher Mieterbund DMB: Auch in Mannheim nicht nachvollziehbar

Der Deutsche Mieterbund hält in besagter Erklärung auch die Einordnung Mannheims nicht nachvollziehbar:

„So sind heute bei der Suche nach einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 75 Quadratmeter in Mannheim 256 Angebote bei Immoscout gelistet. Bei einer Begrenzung der Suche auf Angebote mit einer Kaltmiete pro Quadratmeter von 14 Euro sind es gerade noch 59 Angebote und bei einem Quadratmeterpreis von 10 Euro Kaltmiete sind es nur noch drei Angebote. Dabei weist der aktuelle Mietspiegel für Mannheim eine Durchschnittsmiete von 9,19 Euro/qm auf. Weil die Mietpreisbremse bei 10 Prozent über Mietspiegelwert greift, liegen gerade einmal 13 von 256 Angeboten im Durchschnitt unterhalb des gesetzlich zulässigen Mietpreises.“ Offensichtlich gilt die Mietpreisbremse z.T. in Gemeinden mit vergleichsweise niedrigerem Mietniveau als in Gemeinden mit höherem.

Zweifel an der Systematik und Wissenschaftlichkeit des Gutachtens

Es werden deshalb berechtigte Zweifel an der Systematik des Gutachtens geäußert. „Die extrem hohen Angebotsmieten in vielen Kommunen des Landes zeigen den angespannten Wohnungsmarkt mehr als deutlich und dass das Gutachten und die zugrundeliegenden Kriterien zwingend zu überarbeiten sind. Es kann nicht sein, dass immer mehr Menschen keine bezahlbare Wohnung mehr finden, es immer weniger Sozialwohnungen gibt, die Baugenehmigungen im Keller sind und gleichzeitig das einzige Instrument gegen unverhältnismäßig steigende Angebotsmieten trotz großem Wohnungsmangel beseitigt werden soll“, So Rolf Gaßmann vom DMB Baden-Württemberg.

Und weiter der DMB: „So gibt es gute Argumente dafür, drei statt vier Kriterien als Nachweis für mangelnde Wohnraumversorgung für ausreichend zu erachten. So interagieren die Kategorie des Wohnungsversorgungsgrads sowie die Kategorie des Verhältnisses der Zuzüge von Haushalten und der Neubautätigkeit miteinander. Wenn die Zahl der Haushalte wächst, ist zwangsläufig auch ein Zuzug von Haushalten mit enthalten. In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten erreicht das Bevölkerungswachstum eine Grenze: Wenn es keine freien Wohnungen gibt, kann die Bevölkerung auch nicht mehr wachsen.“

Die Linke, die Fraktion LTK, SPD und Grüne in Mannheim halten dagegen

Die Linke und die Fraktion LTK fordern eine Offenlegung der Kriterien für die Mietpreisbremse auch für die Gemeinden, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Aufgrund der systemischen Mängel des vorliegenden Gutachtens fordern sie, dass die Stadt Mannheim mit anderen Kommunen ein alternatives Gutachten beauftragt. Sie fordern Oberbürgermeister Specht auf, sich aktiv diesbezüglich gegen die Landesregierung zu wehren. Gegebenenfalls sollte die Stadt Mannheim den Klageweg beschreiten.

Die Landesregierungen der einzelnen Bundeländer haben in ihrer Rechtsverordnung eine gewisse Gestaltungsfreiheit bzgl. der Umsetzung der Mietpreisbremse. In der Rechtsverordnung in Baden-Württemberg wurde festgelegt, dass bei den Gemeinden von fünf Indikatoren mindestens vier zutreffen müssen, damit die Mietpreisbremse gilt. In Mannheim haben offensichtlich nur drei Indikatoren zugetroffen. Es könnte sein, dass drei Indikatoren übererfüllt worden sind, zwei Indikatoren knapp gerissen. Dann fällt die Gemeinde aus dem Geltungsbereich. Andersherum kann eine Gemeinde vier Indikatoren gerade so erfüllen, ein fünfter Indikator klar verfehlen, so erhält diese Gemeinde die Einordnung als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Mietpreisbremse von der Landesregierung in Baden-Württemberg unerwünscht?

In Bayern fallen 208 Gemeinden unter die Mietpreisbremse, in Baden -Württemberg sind es 130 Gemeinden. Wie ergibt sich dieser Unterschied von über 50%, obwohl der Bevölkerungsunterschied von Baden-Württemberg zu Bayern nur 18 % beträgt? Offensichtlich sind die Vorgaben der baden-württembergischen Landesregierung so gestaltet, dass die Zahl der Gemeinden mit Mietpreisbremse prozentual wesentlich viel niedriger in Baden-Württemberg als in Bayern.

Während SPD, Grüne*, Linke und der Deutsche Mieterbund für ein Bestehen und einen Ausbau der Mietpreisbremse werben, ist die Wirkung nicht unumstritten: Marktkonforme Politiker, einige marktkonforme Ökonomen und Interessenvertreter wie Haus und Grund meinen, die Preisbremse hemme den Wohnungsbau und die Vermietung.

Bauministerin Razavi (CDU) am 14.10.: „Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Instrument nicht bräuchten.“ Sie hoffe, dass es gelingt, den Wohnungsbau in den kommenden Jahren mit passenden Maßnahmen so zu fördern, dass die jetzige Verlängerung die letzte ist und die Mietpreisbremse Ende 2029 endgültig ausläuft.“ (PM der Landesregierung)

Offensichtlich ist die Mietpreisbremse von dieser Landesregierung gar nicht gewollt. Entsprechend ist das Ergebnis.

* Die Grünen erklären sich zwar gegen den Rausfall Mannheims und anderer Kommunen aus dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse. Sie hätten sich aber auf den Kompromiss eingelassen, um die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht grundsätzlich zu gefährden. Die Erklärung klingt doch ziemlich wachsweich. Immerhin stellen sie in Baden-Württemberg den Ministerpräsidenten, der von seiner Richtlinienkompetenz hätte Gebrauch machen können.

Eile ist geboten.

Wenn politische Parteien und Verbände die beschlossene Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse zu Fall bringen wollen, ist dringende Eile geboten. Wann das Gespräch von OB Specht und den anderen betroffenen Bürgermeistern stattfindet, ist unbekannt. Der Termin wird aber unmittelbar bevorstehen. Die Forderungen sind klar:

• Genaue Überprüfung des Gutachtens auf Transparenz und Sinnhaftigkeit durch Parteien, Verbände und die betroffenen Kommunen. Eine Zusammenarbeit aller betroffenen Kommunen wäre wünschenswert.

• Gegebenenfalls Änderung der baden-württembergischen Rechtsverordnung, damit mehr Gemeinden in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse kommen.

• Wenn alle Stricke reißen, sollte von den betroffenen Kommunen der Klageweg bestritten werden.

Es darf nicht sein, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärft, sich dies aber nicht in der Umsetzung der Mietpreisbremse wiederfindet.

Hintergrund: Die Feststellung der Angespanntheit des Mietwohnungsmarktes ist die Grundlage für drei Maßnahmen im Sinne des Mieterschutzes, die in Baden-Württemberg um fünf Jahre verlängert werden:

Erstens die Mietpreisbremse. Die Miete bei Neuvermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent überschreiten. Ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend energetisch sanierte Wohnungen und möblierter Wohnraum. Generell gilt außerhalb der betroffenen Kommunen bei Neuvermietung eine 20-Prozent-Grenze als Höchstwert. Deren Überschreitung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 50 000 Euro geahndet werden kann. Klagen muss aber jeweils der Mieter. Es gilt hier bedauerlicherweise der Grundsatz: wo kein Kläger, da kein Richter. (Bei Mieten, die mehr als 50 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen, droht bundesweit eine strafrechtliche Verfolgung wegen Mietwuchers (§291 StGB), in besonders schweren Fällen mit Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.)

Zweitens: Die Kappungsgrenze für die Erhöhung der Bestandsmieten wird von 20% auf 15% innerhalb von drei Jahren herabgesetzt, sofern sie nicht dadurch die örtliche Vergleichsmiete überschreitet; ausgenommen sind Modernisierungszuschläge.

Drittens: Verlängerung der Kündigungssperrfrist von drei auf fünf Jahre, wenn die Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

Gebietskulisse der Landesmietpreisbegrenzungsverordnung ohne Mannheim: Fragen, die gestellt und geklärt werden müssen.

Die komplizierten Berechnungen des von der Landesregierung über die Landesbank bestellten Gutachtens der Firma FuB GmbH zur Definition jener Städte und Gemeinden, in denen angespannter Mietwohnungsmarkt herrscht, sind intransparent und widersprechen eklatant der real „gefühlten“ Lage aller Menschen, die gegenwärtig eine leistbare Mietwohnung in Mannheim suchen.

Schon die schlichte Gegenüberstellung der Mietpreissteigerungsraten und der Steigerung der Nettoeinkommensentwicklung belegt, dass sie Lage immer enger wird und dass folglich keinerlei Grund besteht, die mietpreisdämpfenden Gesetzesmaßnahmen für eine Stadt wie Mannheim, wieder zurückzunehmen. Mannheim ist beispielsweise auch eine der fünf deutschen Ankunftsstädte der Immigration aus dem EU2-Raum. Diese Gegenüberstellung ist nicht „gefühlt“.

Die Grafik zeigt, wie schnell seit 1997 die Mietspiegelpreise geklettert (um fast 100%) und wie lahm die Nettolöhne gestiegen sind (um ca. 20%). Und die Angebotsmieten liegen inzwischen durchschnittlich drei Euro über den Mietspiegelpreisen. Anspannung pur!

Die aus dem Mannheimer Statistikatlas, der Mannheimer Mietspiegelstatistik sowie aus dem Statistischen Bundesamt stammenden Daten, die eigentlich unmittelbar plausibel die „Angespanntheit“ des Wohnungsmarktes aufzeigen, sind offenkundig nicht die, die das Gutachten der Landesregierung verwendet. Und dann kommt es ja noch auf die „Aufbereitung“ der Daten bzw. deren Eindampfung zu einer schlichten Ja-Nein-Entscheidung hinsichtlich der Gebietskulisse an. Eine wichtige Größe ist z.B. auch die Mietbelastung der Haushalte, das ist der Anteil der Warmmiete am verfügbaren Nettoeinkommen. Dazu müsste man wissen, wie hoch die Einkommen der Haushalte einer Stadt sind, und wie sie gestreut sind. Diese Zahlen gibt es aber amtlich nicht. Die Wissenschaft greift hier auf die Erhebungen des großen Marktforschungsinstituts GfK zurück, welches mit Umfragen arbeitet. Ebenso bei der Frage, wie viele Privathaushalte es in Baden-Württemberg gibt. Mannheim kennt die Zahl seiner Haushalte über das Einwohnermeldeamt. Das Land hat vor ein paar Jahren aufgehört, diese Daten zu sammeln. Bestandteil der Zahlenauswertung durch die Gutachter ist die Gegenüberstellung der Bevölkerungszunahme durch Zuzug und der Erstellung von Wohnungsneubauten. Dieses Kriterium ist schon im BGB festgelegt. Die Neubauwohnungen sind von vornherein jedoch selbst für mittlere Einkommen nicht leistbar, es sei denn, es handelt sich um die wenigen öffentlich geförderten Wohnungen.

Eine denkbare Gegenüberstellung der Anzahl von Haushalten und Wohneinheiten insgesamt zeigt, dass hier ein zwar abnehmender aber immer noch gravierender Fehlbestand an Wohnungen besteht. Dies allein sagt aber noch lange nichts über das Zusammenpassen von Sozial- und Angebotsstruktur aus. Eine solche Betrachtungsweise ist jedoch in den Gutachten überhaupt nicht vorgesehen. Da gibt es nur abstrakte Wohnungssuchende und abstrakte Wohneinheiten.

Vorrang für kommunale Daten! Betrachtung von Teilgebieten der Stadt!

Bei all den Berechnungen, die das beauftragte Institut FuB GmbH anzustellen hat, ist zu klären und zu verhandeln, welche Daten es heranzieht. Die Stadt Mannheim verfügt über eine auf die Meldedaten gestützte, jederzeit aktuelle Einwohner- und Haushaltsstatistik. Diese differiert z.B. bei den Einwohnerzahlen um ca. 10 000 Menschen, die die Stadt mehr als das Statistische Landesamt zählt (daraus erwuchs eine Klage der Stadt und vieler anderer ebenfalls betroffener Gemeinden gegen das Land, welches sich auf seinen Zensus 2011 berief).

Die Verwendung kommunaler Daten hätte auch einen weiteren Vorteil: Das BGB geht davon aus, dass auch besonders belastete Teilgebiete einer Stadt in die Gebietskulisse aufgenommen werden können. Die Landesregierung lehnt dies glatt ab: „Wir haben dazu auf Landesebene keine Daten!“ Die Stadt hat sie für jeden Stadtbezirk! Warum werden nicht die kommunalen Daten herangezogen, sofern sie qualifiziert vorliegen? Die Einheitlichkeit der Datenquellen spielt bei der Berechnung der Gebietskulisse keine Rolle, weil es um die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden geht, die hier nicht miteinander in Konkurrenz liegen wie z.B. bei Zuteilungen aus Finanzausgleichstöpfen. Es geht um die Gestaltung privatrechtlicher Mietverträge.

Öffentlichkeit der Daten und Berechnungswege!

Bei der Berechnung der Gebietskulisse, welche Gemeinde einbezogen wird und welche nicht, geht es um Einiges. Insbesondere die bei Neuvermietung geforderten Mietpreise, und hier wieder die Preise für Neubauwohnungen, treiben die örtlichen Durchschnittsmieten laut Mietspiegel in die Höhe. Der verhindert zwar das maßlose Steigen der Mieten hin zu Phantasiepreisen; er ist aber auch selbst wieder eine mietpreissteigernde Richtgröße, weil er das Marktgeschehen der jeweils letzten sechs Jahre abbildet (also deutliche Verteuerung) – unter Weglassung öffentlich geförderter Mietwohnungen und der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie aller Mietverträge, in denen es in den letzten sechs Jahren keine Änderungen gegeben hat (nämlich Verzicht auf eine Mieterhöhung). Der Mietspiegelwert sagt allen Vermietern: Bis hier her könnt ihr gehen („blöd, wenn ihr es nicht tut!“). Und seit Ablösung der „Sozialmiete“ von der „Kostenmiete“ wegen der massiven Zinssteigerungen in den 1980er Jahren werden beispielsweise seit 2008 auch in Mannheim die Sozialmieten mittlerweile über den Mietspiegel definiert: Sie müssen mindestens 10% unter dem vergleichbaren Mietspiegelpreis liegen und nehmen somit an der Mietpreisrallye teil.

Für die Kommunen ist das Mietniveau am Ort ebenfalls unmittelbar finanziell relevant: Für Bezieher:innen von Grundsicherung und Sozialhilfe muss die Gemeinde die Wohnungsmiete ganz oder teilweise übernehmen. Dies ist einer der Kostentreiber bei den Sozialausgaben der Kommunen. Transparenz ist also dringend auch im öffentlichen Interesse gefordert.

Weil die Rechte der Öffentlichkeit von der Landesregierung durch die Nicht-herausgabe der Gutachten zur Förderkulisse 2015 missachtet wurden, kassierte das Oberlandesgericht Stuttgart im Sommer 2019 die ganze Verordnung der Landesregierung. Diese musste schleunigst nachbessern und durch nochmaligen Beschluss die Landesverordnung von 2015 für den Rest der Laufzeit wieder in Kraft setzen. 2020 wurde erstmals das gesamte Gutachten vorgelegt, in 2025 ebenfalls. Diese Gutachten enthalten jedoch nicht die verwendeten Originaldaten, sondern deren „operationalisierte“ Verarbeitung mittels der „Nutzwertanalyse“, die für Laien schwer verständlich und schon gar nicht überprüfbar ist. Das Institut schreibt wie zur Bestätigung: „Der Nachteil der Nutzwertanalyse ist, dass die im Modell festgelegten Grenzen der Kriterien, der Gewichtungen und der endgültigen Auswahlgrenzen nicht auf einer reinen statistischen Ableitung, sondern auf einer sinnvollen und fundierten Begründung für den Sachverhalt beruhen. Diese teilweise subjektive [!] Festlegung ermöglicht es jedoch, die in der gesetzlichen Grundlage des § 556d Absatz 2 BGB festgelegten Grundlagen direkt im Modell abzubilden und mit entsprechenden Begründungen und Erläuterungen zu untermauern.“

Hier ist viel Raum zur „freien Gestaltung“, wo die Kommunalpolitik zu beteiligen ist, z.B. in Gewichtungsfragen. Die Landesregierung und die beauftragten Gutachter haben ein System aufgebaut, welches am Ende jeglicher Evidenz und Plausibilität entbehrt.

Die Daten der rausgefallenen Gemeinden tauchen in den veröffentlichten Gutachten überhaupt nicht auf und entziehen sich so der Überprüfung. Es gibt also großen Korrekturbedarf. Die Landesregierung hat ein „Expertentreffen“ mit den Ober- und Bürgermeistern sowie Fachleuten im Rahmen des Anhörungsverfahrens angekündigt. Sie will die neue Landesverordnung für 2026 bis 2029 am 1.1.26 in Kraft setzen. Man darf gespannt sein.

Die Linke hat Recht, wenn sie eine Großkampagne zum Bundes-Mietendeckel beginnt. Der würde viele der geschilderten Probleme lösen – aber erst, wenn er durchgesetzt ist. So lange muss das Mietrecht mit all seinen Untiefen ebenfalls mit aller Kraft angegangen werden.

Abb. (PDF): Schaubild zur Entwicklung von Mieten und Netto Lohnsteigerungen

Abb. (PDF): Foto: Blick über die Stadt

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Hamburg: Noch mehr Schwung! – Die Mietenpolitik der Linken kommt voran

Von Heike Sudmann* Über 700 Linken-Mitglieder, Aktivist*innen und Interessierte sind der nachstehenden Einladung gefolgt…

Die Linke wächst – und mit ihr die Aufgaben. Wir starten gemeinsam in den Herbst mit einer großen Aktivenkonferenz vom 3. bis 5. Oktober 2025 in Berlin. Drei Tage voller praktischer Workshops, politischer Debatten und bundesweiter Vernetzung – und der Startschuss für unsere bundesweite Mietenkampagne! Ob neue Genossin oder langjährig aktiv: Die Konferenz richtet sich an alle, die Lust haben, vor Ort etwas zu bewegen!

… und hatten ein aus meiner Sicht tolles und motivierendes Wochenende. Wie groß die Lust und auch der Drang ist, in den großen und kleinen Städten und Kommunen die steigenden Mieten zu bekämpfen, war überall zu spüren. Nicht verbissen, sondern mit Spaß und Kreativität wurden Projekte vorgestellt, Ideen geteilt, weiterentwickelt. „Die Mietenfrage als Klassenfrage“, „Wie wird Beratung politisch?“, „Geschichte von Deutschen Wohnen & Co enteignen“, „Wie wir uns gemeinsam gegen Vonovia wehren“, „Fernwärme, Wärme-Contracting &Co“, „Strategien gegen Mietwucher“… hier kann die Vielzahl von Workshops nachgelesen werden. Mit Mieter*innen, mit Inis gemeinsam zu arbeiten, auf Augenhöhe, ihnen nicht die Welt u erklären oder sie auszunutzen war ein wichtiger Konsens auf dem Kongress. In Hamburg praktizieren wir das bereits seit Jahren. Dank der vielen neuen Mitglieder können wir das nun noch intensiver fortsetzen. Apropos neue Mitglieder: Dass Die Linke bundesweit jünger und weiblicher geworden, war auch auf dem Auftaktkongress deutlich zu sehen und zu spüren. In meiner langjährigen politischen Arbeit habe ich selten so viel Aufbruchstimmung und Begeisterung gesehen und gespürt. Beeindruckend ist auch, wie viele (unterschiedliche) Kompetenzen die neuen Genoss*innen mitbringen. Die Teilnehmenden aus Hamburg waren sich einig, dass dieser Kongress inhaltlich und auch organisatorisch super war. Die intensive und arbeitsreiche Vorbereitung des Orgateams der Partei hat uns Teilnehmenden einen reibungslosen Ablauf organisiert – und dass bei der Vielzahl von parallel stattfindenden Workshops einem Stationsspiel mit über 700 Teilnehmenden und vielen mehr. Ein Riesendank aus Hamburg dafür!

Die weltgrößte Mietenstopp-Hand

Während Die Linke bundesweit ihre neue Mietenkampagne angefahren hat, ist auch die Mietenstopp-Bewegung nicht träge. Am Tag nach Ende des Oktoberfestes – des angeblich größten Volksfestes rund um den Erdball – feierte sich am 6. Oktober in München die internationale Immobilienwirtschaft auf der EXPO REAL, der größten Immobilienmesse der Welt. Die u.a. vom Deutschen Mieterbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund getragene Mietenstopp-Bewegung enthüllte rechtzeitig zum Messestart – natürlich – die weltgrößte Mietenstopp-Hand, um in der Isarmetropole „als temporäres Denkmal den Messe-Gästen einen interessanten Denkansatz auf das Branchen-Treffen mitzugeben: Wohnen ist ein Menschenrecht! Menschen brauchen bezahlbaren Wohnraum!“

*Aus BürgerInnenbrief Nr. 6 vom 15.10.2025

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